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Schwerbehindertenausweis


Ein Schwerbehindertenausweis ist nötig, um als Behinderter folgende Leistungen in Anspruch nehmen zu können:

• steuerliche Erleichterungen

  • steuerliche Erleichterungen
  • Vergünstigungen im Personen-, Nah- und Fernverkehr


• Vergünstigungen beim Wohnen

• Schutz des Schwerbehindertengesetzes


Generell dient der Schwerbehindertenausweis als Nachweis für die Schwere der bestehenden Behinderung und als Ausweis für das Recht auf Inanspruchnahme bestimmter Nachteilsausgleiche.



Folgende Merkzeichen berechtigen zur Inanspruchnahme bestimmter Nachteilsausgleiche:

VB - Anspruch auf Versorgung nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes

EB - Minderung der Erwerbsfähigkeit um wenigstens 50%, Entschädigung nach § 28 des Bundesentschädigungsgesetzes

aG - außergewöhnlich gehbehindert

G - erheblich gehbehindert

H - hilflos

B - Notwendigkeit ständiger Begleitung

Bl - blind

RF - befreit von der Rundfunkgebührenpflicht

1.KL. - darf mit Fahrausweis 2. Klasse die 1. Klasse in Eisenbahnen benutzen

Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V. · Integration von behinderten Menschen
Hebelstraße 6 · 60318 Frankfurt
Dieses Projekt wird gefördert durch die Aktion Mensch.
Aktion Mensch