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Beiblatt für die freie Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln



Wer die "Freifahrt" für den öffentlichen Personenverkehr beantragt hat, erhält vom Versorgungsamt einen Nachweis seiner Berechtigung und ein Beiblatt mit einer Wertmarke.

Dieses Beiblatt ist Bestandteil des Ausweises und gilt nur in Verbindung mit dem Ausweis.

Dieses Beiblatt ist bei Schwerbehinderten die für die Wertmarke nichts zu bezahlen habenfür die Dauer von 12 Monaten gültig.

Die anderen müssen für 6 Monate 30 Euro oder 12 Monate 60 Euro bezahlen.


Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V. · Integration von behinderten Menschen
Hebelstraße 6 · 60318 Frankfurt
Dieses Projekt wird gefördert durch die Aktion Mensch.
Aktion Mensch